Dienstleistungshonorar
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Dienstleistungshonorar

Das Dienstleistungshonorar, auch bekannt als Retainer Fee oder Start-Honorar, ist die Gebühr, welche ein M&A-Berater für seine Dienstleistung im Zusammenhang mit der Durchführung eines Unternehmensverkaufs oder einer Nachfolgeregelung erhält. Diese Dienstleistungen umfassen verschiedene Aspekte eines M&A-Prozesses, wie beispielsweise die Identifizierung potenzieller Übernahmekandidaten, die Durchführung von Due Diligence-Prüfungen, die Unterstützung bei Verhandlung und Strukturierung von Deals sowie die Vorbereitung und Durchführung von Abschlusstransaktionen. 

Das Dienstleistungshonorar ist grundsätzlich eine prozentuale Gebühr, welche auf Grundlage des Gesamtwerts der Transaktion berechnet wird. In einzelnen Fällen können auch zusätzliche Gebühren oder erfolgsabhängige Vergütungen vereinbart werden. Das Dienstleistungshonorar wird normalerweise zu Beginn des Mandatsverhältnisses im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung (Honorarvereinbarung) zwischen dem Berater und dem Kunden festgelegt. 

Die genaue Höhe des Dienstleistungshonorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang und der Komplexität der Transaktion und den Marktbedingungen. In der Regel wird ein Initialhonorar zu Beginn des Mandatsverhältnisses und das Erfolgshonorar beim erfolgreichen Abschluss der Transaktion fällig.

Es gilt zu beachten, dass das Dienstleistungshonorar im Normalfall nur eine von mehreren Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen oder Nachfolgeregelungen ist, einschliesslich Anwaltsgebühren, Prämien für Versicherungen und andere Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Transaktion. Wird hingegen die Business Broker AG als Beraterin für die entsprechende Transaktion beigezogen, sind ergänzende rechtliche sowie steuerliche Aufwendungen im vordefinierten Dienstleistungshonorar inbegriffen. Dies ist möglich, da die Business Broker AG über erfahrene und engagierte Berater verfügt, welche ihre Mandanten themenübergreifend beraten können.