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Nachfolgeregelung: Die verschiedenen Optionen im Überblick

Für KMU-Inhaber gibt es verschiedene Optionen, die eigene Nachfolge zu regeln. Dabei ist nicht eine der Formen besser als die andere – ganz im Gegenteil: Die individuelle Ausgangslage und die jeweiligen Rahmenbedingungen entscheiden letztlich darüber, welche Nachfolgeoption überhaupt realisierbar und auch sinnvoll ist, um den persönlichen und unternehmerischen Zielen bestmöglich gerecht zu werden.

Die verschiedenen Optionen mit ihren Eigenheiten im Überblick:

Familieninterne Lösung: Family-Buy-Out (FBO)

Bei einem FBO wird das Unternehmen innerhalb der Familie – also an einen oder mehrere Nachkommen des Eigentümers oder andere nahe Familienmitglieder – weitergegeben. Diese Option wird von vielen Unternehmern bevorzugt, weil das Unternehmen so in Familienbesitz bleibt und die Kontinuität im Sinne des Gründers gewahrt wird. In der Regel können die Nachkommen das Unternehmen zu sehr attraktiven Konditionen übernehmen. Speziell wichtig ist allerdings die Klärung privater Befindlichkeiten, da der hohe Involvierungsgrad auch ein eher hohes Konfliktpotenzial (insbesondere in Punkto Erbvorbezüge, Schenkungen, Gleichbehandlung von Geschwistern) mit sich bringt. Der Ablösungsprozess der abtretenden Generation gestaltet sich indes oft als schwierig, da die Stabsübergabe nicht immer ganz konsequent erfolgt. Auf keinen Fall sollte auf wichtige Formalitäten und Vertragswerke verzichtet werden. Eine weitere Herausforderung stellt sich dann, wenn die Übernahme der Firma mehr aus familiärem Pflichtgefühl als aus persönlichem Antrieb erfolgt. Und schlussendlich müssen die Nachkommen nicht nur übernahmewillig, sondern auch übernahmefähig sein.

Verkauf ans Management: Management-Buy-Out (MBO)

Von einem MBO ist dann die Rede, wenn ein Unternehmen an einen oder mehrere leitende Angestellte verkauft wird. Geeignete Nachfolger können so kontinuierlich aufgebaut und bereits frühzeitig ans Unternehmen gebunden werden. Auf den / die entsprechenden Mitarbeiter wirkt dies nicht nur motivationsfördernd, sondern hat auch eine wertschätzende Komponente. Ein grosser Pluspunkt dieser Nachfolgeoption ist darüber hinaus, dass sich der Übergebende und der Übernehmende kennen und so von Anfang an ein Vertrauensverhältnis besteht. Die Kennenlernphase bleibt aus, da der Übernehmende bestens mit dem Unternehmen, den Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden vertraut ist. Doch aufgepasst: Fehlende Unternehmerqualitäten können die gesamte Nachfolgeregelung gefährden. Gelingt der Rollenwechsel vom Angestellten zum Unternehmer nicht, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Eine weitere Knacknuss für den Übernehmenden stellt in vielen Fällen die Finanzierung des Kaufpreises dar.

Verkauf an externe Dritte: Management-Buy-In (MBI)

Wird ein Unternehmen an eine familien- und unternehmensexterne Drittpartei verkauft, bezeichnet man dies als MBI. Als Käufer können sowohl Privatpersonen wie auch andere Unternehmen auftreten. Die Dauer des Verkaufsprozesses ist mit durchschnittlich 12 Monaten relativ kurz. Der erzielbare Verkaufspreis fällt in der Regel höher aus als bei den übrigen Nachfolgeoptionen. Häufig wird der Prozess klarer strukturiert und der Verkaufsentscheid konsequenter umgesetzt, da die Unterstützung von spezialisierten Fachexperten beigezogen wird. Nicht selten kann der Verkäufer zudem aus mehreren Übernahmeangeboten die passendste Lösung aussuchen. Eine neutrale Betrachtungsweise durch einen externen Käufer bringt frischen Wind und neue Impulse ins Unternehmen. Gleichzeitig kostet die Übergabe an eine fremde Käuferschaft den Verkäufer aber auch viel Überwindung und gilt daher als emotional herausfordernd. Hinzu kommt, dass zwischen dem Verkäufer und potenziellen Kaufinteressenten eine grosse Informationsasymmetrie besteht, was bei den Beteiligten unter Umständen zu Unsicherheit führen kann.

Geregelte Auflösung: Die Liquidation

Im Zuge einer Liquidation wird ein Unternehmen geregelt aufgelöst. Insbesondere bei Ein-Mann-Betrieben ist die Inhaberabhängigkeit oft maximal gross, was eine Weitergabe des Unternehmens erschwert oder gar verunmöglicht. Die geregelte Aufgabe der Geschäftstätigkeit ist somit eine weitere Option, sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen. Veräusserbare Werte werden aus dem Unternehmen herausgelöst und die Firma schlussendlich gelöscht.

Fazit

Ungeachtet davon, für welche Nachfolgeoption sich ein KMU-Inhaber entscheidet: Es ist essentiell, sich frühzeitig über die eigenen Wünsche und Pläne im Klaren zu werden und auch die Bedürfnisse weiterer involvierter Parteien abzuholen. Nur so kann die Nachfolge seriös aufgegleist und erfolgreich geregelt werden.

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