Verschuldungsgrad / Fremdkapitalquote
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Verschuldungsgrad / Fremdkapitalquote

Der Verschuldungsgrad ist eine Finanzkennzahl, welche das Verhältnis zwischen dem Fremdkapital und Eigenkapital einer Gesellschaft darstellt. Dieser wird durch die Division der Gesamtverbindlichkeiten durch das Eigenkapital berechnet und in der Regel als Prozentsatz ausgedrückt. Dabei gibt der Verschuldungsgrad an, wie viel von den Vermögenswerten eines Unternehmens durch Fremdkapital finanziert werden.

Ein hoher Verschuldungsgrad zeigt somit an, dass das Unternehmen mehr Schulden im Verhältnis zu seinem Eigenkapital hat. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft ein höheres Risiko hat, die Schulden nicht zurückbezahlen zu können. Ebenfalls kann es bedeuten, dass das Unternehmen ein höheres Potenzial für eine höhere Rendite aufweist, da es seine Vermögenswerte mit weniger Eigenkapital finanzieren kann. Ein niedriger Verschuldungsgrad erweist sich hingegen eher als positiv, da dadurch eine höhere Eigenkapitalquote erzielt wird und somit das Unternehmen über eine gute finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit verfügt, weil es eine geringere Abhängigkeit von Schulden aufweist. 

Im Allgemeinen lässt sich kein Idealer Verschuldungsgrad ausmachen, da dieser von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann. Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Verschuldungsgrad von 50% als moderat angesehen wird. Ist der Verschuldungsgrad höher als 50% kann dieser als hoch betrachtet werden. Fällt er wiederrum kleiner als 50% aus, deutet dies, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Schulden mit eigenem Kapital zu finanzieren und somit ein geringeres Risiko aufweist. Nichtsdestotrotz ist es wichtig zu beachten, dass der Verschuldungsgrad nicht als isoliertes Kriterium bei der Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens verwendet werden sollte. Es gilt darüber hinaus Liquiditätskennzahlen, wie beispielsweise die Liquiditätsgrade 1, 2 und 3 und weitere Rentabilitätskennzahlen, wie die Eigenkapitalrendite oder Bruttogewinnmarge, beizuziehen.